Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der ittc print + web (nachfolgend - Agentur - genannt), Inhaber Michael Neidhardt, Cirksenastraße 12, 26386 Wilhelmshaven.

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten nur, sofern der Auftraggeber Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen i.S.d. § 310 Absatz 1 BGB ist.
Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Agentur hat ausdrücklich zugestimmt.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftraggeber auf seine AGB verweist und die Agentur diesen AGB nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2. Allgemein

Die Agentur bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter die Erstellung und Entwicklung von Websites (einschließlich Wartung und Pflege), Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Gestaltung von Printprodukten sowie Fotodienstleistungen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.

Die Agentur ist zur Erbringung der vereinbarten Leistung nach Zeit und Ort grundsätzlich frei soweit sich nichts anderes aus dem Auftrag ergibt.
Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarte Leistung selbst auszuführen oder Dritte im eigenen Namen zu beauftragen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag betreut und befugt ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nicht abweichend schriftlich eine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.

Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt zustande, indem dieser das Angebot der Agentur in der letzten Fassung schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder aber die Agentur eine Auftragsbestätigung an den Auftrageber übermittelt.

Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Leistung erklärt der Auftraggeber die Annahme des Angebots und verzichtet auf den Zugang der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Umsetzung der vereinbarten Leistung erforderlichen Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Logos), Informationen und Zugänge in geeigneter Form vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der Agentur.

Ferner hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die für die Umsetzung des Auftrages übermittelten Daten keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Bei einer Verletzung dieser Rechte übernimmt die Agentur keine Haftung.

5. Preise und Zahlungsvereinbarungen

Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Agentur, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei zusätzlichen Leistungen, die das Angebot nicht beinhaltet sowie bei Änderungswünschen des Auftraggebers wird nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

Ab einer Auftragsvergabe in Höhe einer Summe von mehr als 1.000 Euro netto werden dem Auftraggeber 30% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig, falls nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die Zahlung wird in der Abschlussrechnung gutgeschrieben.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Vergütungsanspruch unmittelbar mit Erbringung der Leistung fällig und innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen. Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Vergütung zum geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, § 288 Absatz 2 BGB.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten.

Bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die Agentur das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

6. Abnahme und Gestaltungsfreiheit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung abzunehmen, sofern diese den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Die Abnahme hat in schriftlicher Form zu erfolgen (die Textform nach § 126 b BGB kann verwendet werden). Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine schriftliche Erklärung zur Abnahme und werden keine Einwände gegen die erbrachte Leistung schriftlich geltend gemacht so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

Im Rahmen des vereinbarten Auftrags besitzt die Agentur gestalterische und künstlerische Freiheit, sofern keine spezifischen Vorgaben des Kunden bestehen. Die Abnahme kann nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern die erbrachte Leistung dem üblichen Qualitätsstandard entspricht.

7. Kündigung und Rücktritt

Die Agentur hat das Recht, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Auftrageber die Durchführung eines Auftrags aus von ihm zu verantwortenden Gründen verzögert oder unmöglich macht, obwohl dieser zuvor schriftlich abgemahnt und ihm eine Frist von 7 (sieben) Werktagen gesetzt wurde oder der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung und einer Frist von 7 (sieben) Werktagen wesentliche Vertragsverpflichtungen oder zentrale Bestimmungen der AGB wiederholt verletzt.
In einem solchen Fall bleibt der Anspruch der Agentur in voller Höhe der vereinbarten Vergütung bestehen.

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag schriftlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Auftraggeber die Fortführung des Auftrags nicht mehr zumutbar ist, weil die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und einer Frist von 7 (sieben) Werktagen zur Behebung weiterhin gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.

Unabhängig von einem berechtigten Rücktritt muss der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen der Agentur sowie angefallene Kosten vollständig bezahlen.

Falls der Auftrageber den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt, bleibt er verpflichtet, nicht nur die bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu übernehmen, sondern auch die vereinbarte Gesamtvergütung zu zahlen.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt

8. Nutzungsrechte

Die Agentur überträgt dem Auftraggeber das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung entsprechend dem vereinbarten Verwendungszweck.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

Der Agentur verbleiben die Zustimmungsrechte nach dem Urheberschutzgesetz. Insbesondere kann die über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte an Dritte nur mit Einwilligung der Agentur erfolgen.
Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Ohne Einwilligung durch die Agentur dürfen die abgelieferten Arbeiten weder im Original noch bei der Vervielfältigung verändert oder entstellt werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, digitale Medien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe digitaler Medien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, behält sich die Agentur vor, alle erstellten Arbeiten zeitlich unbeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung in angemessener Weise als Referenz auf der firmeneigenen Homepage darzustellen. Auch verzichtet die Agentur nicht auf das Recht der Namensnennung und Verlinkung im Impressum einer erstellten Website, ohne dass dem Auftrageber hierdurch ein Entgeltanspruch erwächst.

9. Speicherung von Daten

Alle im Auftrag hergestellten Arbeiten werden auf Datenträger gespeichert. Für die Speicherung wird keine Haftung übernommen. Auch ergibt sich aus dem Auftragsverhältnis kein Anspruch auf die Herausgabe von Arbeiten in Datenform oder auf Datenträger.

Die Daten werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, auch nach Abschluss des Auftrages für Folgeaufträge datenschutzkonform gespeichert. Der Auftraggeber kann jederzeit ausdrücklich die Löschung der Daten verlangen.

10. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, persönliche Daten gespeichert und im Rahmen der vertraglichen Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt beispielsweise für die Übermittlung von Daten, die für die Registrierung eines Webhosting-Pakets oder die Einrichtung von E-Mail-Postfächern notwendig sind, sofern dies nicht von dem Auftraggeber selbst durchgeführt wird.

Grundsätzlich verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie haben sicherzustellen, dass die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich für den vertraglichen Zweck erfolgt. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nur insoweit dies aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich ist.
Datensicherungsmaßnahmen sind entsprechend den Bestimmungen der DSGVO durchzuführen.

11. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Auslagen für technische Nebenkosten, für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind (z.B. Schulungen oder Fotoaufträge), sind vom Auftraggeber zu erstatten.

12. Haftung

Die Agentur haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn sowie ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gilt auch für beauftragte Subunternehmer.

Für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich der Agentur zuzurechnen sind, wird von der Agentur keine Haftung übernommen.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Entgegennahme der Leistung schriftlich gegenüber der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch die Agentur zu.
Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Vorgaben beruhen, dieser selbst Änderungen am Leistungsgegenstand durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen. Mängel, die nicht zuzurechnen sind, werden nach Zeitaufwand und den dafür angefallenen Kosten vergütet.

13. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Agentur und Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen.

14. Erfüllungsort und Sonstiges

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Agentur (Wilhelmshaven). Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Agentur nur nach schriftlicher Zustimmung derselben auf Dritte übertragen bzw. abtreten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Februar 2025

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